Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferbedingungen der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern
1. Allgemeines
Für die der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gemachten Lieferungsangebote und für die zwecks Erfüllung eines Auftrages erfolgenden Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen oder Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt werden.
Als Anerkennung gilt weder das Schweigen zu übersandten Lieferungsbedingungen noch die Ausführung eines Auftrages. Die Annahme der von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gelieferten Ware gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen, sofern diese dem Besteller im Zeitpunkt der Annahme bekannt waren.
2. Lieferungen und Bestellungen
Aufträge eines Bestellers binden die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erst nach deren schriftlicher Bestätigung. Aufträge, die die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erteilt, sind für sie erst mit dem Eingang der Bestätigung des Lieferanten bindend. Nebenabreden sind für die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für Preislisten, Prospekte, Kostenvoranschläge und in Angeboten enthaltene Abbildungen, Gewichts- oder Maßangaben sowie technische Daten. In Bezug genommene DIN-, ISO oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand. Sie stellen nur bei konkreter schriftlicher Bestätigung eine von der Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zugesicherte Eigenschaft dar.
Die Firma Franz Schoppe übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die erhaltenen Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
3. Lieferzeit
Sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich schriftlich bestimmt ist, sind die von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG genannten Liefertermine und Lieferfristen als annähernde Zeitbestimmungen zu betrachten. Die Unvollständigkeit der für die vertragsgerechte Lieferung bedeutsamen Angaben ist vom Besteller zu vertreten. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt. Sofern die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG von diesem Recht Gebrauch macht, gelten die Lieferungsbedingungen für jede Teillieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn sich die Lieferung infolge von Umständen verzögert, die die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, insbesondere von konkret nicht vorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Arbeitskampfmassnahmen, Betriebsstörungen und Störungen im Transportverkehr. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge der Verzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar geworden ist. Schadensersatzansprüche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.
4. Rücktritt
Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Besteller hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zu erklären, ob er wegen Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Eine Rücktrittserklärung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
5. Versand der Lieferungen
Der Versand der Bestellungen erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Das gilt auch, wenn und soweit der Versand mit Transportmitteln der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erfolgt. Nebengebühren, Expressgutmehrkosten sowie Versandkosten von Kleinsendungen sind vom Besteller zu erstatten. Versandbedingungen des Bestellers sind für die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur verbindlich, wenn sie spätestens bei Vertragsschluß schriftlich vereinbart worden sind. Sofern die Lieferung in Behältern, Gitterboxen, Kassetten und Paletten der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erfolgt, bleiben diese Eigentum der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG. Sie sind auf Kosten des Bestellers an die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zurückzuerstatten. Für Pappkartons und Einwegverpackungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Besteller die Verzögerung des Versandes zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Eintritt der Versandbereitschaft der Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG auf den Besteller über. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist von der Versandbereitschaft ab berechtigt, ein pauschales Lagergeld von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden vollendeten Monat dem Besteller in Rechnung zu stellen. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist berechtigt, für die Abnahme der zum Versand bereitgehaltenen Lieferung eine angemessene Frist zu setzen und nach Ablauf der Frist über den Gegenstand der Lieferung zu verfügen. In diesem Falle ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zur Lieferung erst nach schriftlicher Mitteilung des Bestellers, dass er zur Abnahme bereit ist, verpflichtet.
6. Preise
Die von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG berechneten Preise verstehen sich in EUR ab Lager Kiel ausschließlich Verpackung und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gilt Ziffer 3 Abs. 4. Die Preise sind freibleibend. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG behält sich die Nachbelastung ausdrücklich vor.
7. Zahlungsbedingungen
Die Forderungen der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG sind grundsätzlich vom Rechnungsdatum an in EUR netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Gleiche gilt für gestundete Forderungen mit Ablauf der Stundungsfrist. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärungen der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Sofern der Besteller gegenüber der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG mit einer Zahlung in Verzug gerät oder wenn der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG bekannt wird, dass sich die Vermögenslage des Bestellers wesentlich verschlechtert hat, ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zur sofortigen Fälligstellung der Forderung berechtigt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels bzw. der vereinbarten Stundungsfrist berechnet die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG Zinsen in Höhe von 9% p. a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Besteller steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Besteller nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Besteller fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Allen Bestellern, mit denen die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht in laufender Geschäftsverbindung steht, liefert sie nur gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages. Sofern vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht erfolgen oder wenn der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind, ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, vor der Lieferung Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten für ihre Forderung zu verlangen und, falls diese nicht erfolgen, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Das gilt auch für solche Forderungen, die die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG von Dritten erwirbt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Lieferungsgegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern, sofern der Besteller nicht nachweist, dass der Lieferungsgegenstand versichert ist. Der Besteller ist zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, erfolgt für die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG, ohne dass die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG daraus verpflichtet wird. Sofern die unter Vorbehalt stehende Ware mit Sachen verbunden wird, die nicht Eigentum der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG sind, so entsteht an der neuen Sache Miteigentum der Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Verarbeitung. Sofern von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gelieferte Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt werden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der Firma Franz Schoppe Industrie- und
Schiffsbedarf GmbH & Co. KG anteilsmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder das Miteigentum der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG unentgeltlich für diese. Für neue Sachen gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Besteller ist unter Ausschluss anderer Verfügungen widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, sofern die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsende Forderung abtretbar ist. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt im Falle der Zahlungseinstellung. Der Besteller ist verpflichtet, den Weiterverkauf der unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG stehenden Ware nur unter Vorbehalt des Eigentums vorzunehmen, sofern die weiterverkaufte Ware nicht sofort bezahlt wird. Im Fall der Weiterveräußerung der unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG stehenden Ware tritt der Besteller schon jetzt alle ihm hieraus erwachsenden Forderungen, die ihm gegen seine Abnehmer zustehen, in Höhe des Rechnungsbetrages der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers anteilig freizugeben, wenn der Wert der Sicherheiten mehr als 120 % der zu sichernden Forderungen beträgt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten bleibt der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG überlassen. Der Besteller ist auch ohne Fristsetzung auf Verlangen der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet, wenn er sich im Verzug befindet. Die Rücknahme sowie die Pfändung der Ware durch die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG als Rücktritt vom Vertrag. Von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter auf die unter Vorbehalt der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG stehenden Lieferungen hat der Besteller die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen.
9. Gewährleistung und sonstige Haftung
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Lieferungsgegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird. Die Regelungen der vorstehenden beiden Absätze erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach den folgenden Absätzen. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 des Absatzes 2 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind – auch nach Ablauf einer der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 des Absatzes 2 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird auf die Haftung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht der Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG leistet Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Für Eigenschaftszusicherungen haftet die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung. Konstruktionsveränderungen oder Änderungen in der Ausführung, die vor der Erfüllung eines Auftrages erfolgen, berechtigen nicht zur Beanstandung. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht vorgenommene Montage zurückzuführen sind. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Besteller das Recht zu, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Will der Besteller Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, im Einzelfall für fehlerhafte Lieferungen eine Gutschrift in Höhe des Wertes der fehlerhaften Lieferung zu erteilen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die Gewährleistung oder sonstige Haftung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erlischt, sofern und soweit von ihr gelieferte Erzeugnisse ohne Mitwirkung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG repariert oder verändert oder durch Wartung bzw. Einbau verändert sind oder Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten werden. Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen haftet die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG in gleicher Weise wie für die ursprüngliche Lieferung. Für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung gelten die gleichen Rügefristen wie für die Erstlieferung. Zahlungsfristen sind vom Besteller auch dann einzuhalten, wenn dem Besteller Gewährleistungsansprüche zustehen. Bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche nicht verpflichtet. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von einem Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Kiel.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zuständig ist. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
11. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Lücke.
Kiel, im April 2004
Allgemeine Lieferbedingungen der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG
Zur Verwendung beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf)
1. Allgemeines
Für die der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gemachten Lieferungsangebote und für die zwecks Erfüllung eines Auftrages erfolgenden Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen oder Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt werden. Als Anerkennung gilt weder das Schweigen zu übersandten Lieferungsbedingungen noch die Ausführung eines Auftrages. Die Annahme der von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG gelieferten Ware gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen, sofern diese dem Besteller im Zeitpunkt der Annahme bekannt waren.
2. Lieferungen und Bestellungen
Aufträge eines Bestellers binden die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erst nach deren schriftlicher Bestätigung. Aufträge, die die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erteilt, sind für sie erst mit dem Eingang der Bestätigung des Lieferanten bindend. Nebenabreden sind für die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für Preislisten, Prospekte, Kostenvoranschläge und in Angeboten enthaltene Abbildungen, Gewichts- oder Maßangaben sowie technische Daten. In Bezug genommene DIN-, ISOoder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand. Sie stellen nur bei konkreter schriftlicher Bestätigung eine von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zugesicherte Eigenschaft dar. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DINNormen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Die Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Verkäufers. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die erhaltenen Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
3. Lieferzeit
Sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich schriftlich bestimmt ist, sind die von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG genannten Liefertermine und Lieferfristen als annähernde Zeitbestimmungen zu betrachten. Die Unvollständigkeit der für die vertragsgerechte Lieferung bedeutsamen Angaben ist vom Besteller zu vertreten. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt. Sofern die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG von diesem Recht Gebrauch macht, gelten die Lieferungsbedingungen für jede Teillieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn sich die Lieferung infolge von Umständen verzögert, die die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, insbesondere von konkret nicht vorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Arbeitskampfmassnahmen, Betriebsstörungen und Störungen im Transportverkehr.
4. Rücktritt
Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Besteller hat sich bei Pflichtverletzung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Rücktrittserklärung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
5. Versand der Lieferungen
Nebengebühren, Expressgutmehrkosten sowie Versandkosten von Kleinsendungen sind vom Besteller zu erstatten, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes. Versandbedingungen des Bestellers sind für die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur verbindlich, wenn sie spätestens bei Vertragsschluß schriftlich vereinbart worden sind. Sofern die Lieferung in Behältern, Gitterboxen, Kassetten und Paletten der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erfolgt, bleiben diese Eigentum der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG. Sie sind auf Kosten des Bestellers an die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zurückzuerstatten. Für Pappkartons und Einwegverpackungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Besteller die Verzögerung des Versandes zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Eintritt der Versandbereitschaft der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG auf den Besteller über. Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Bestellers um mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG verzögert, kann die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 0.5 % Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch 5 % berechnen. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
6. Preise
Die von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG berechneten Preise verstehen sich in EUR ab Lager Kiel ausschließlich Verpackung und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG behält sich die Nachbelastung ausdrücklich vor.
7. Zahlungsbedingungen
Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 248 BGB) zu verlangen. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist. Der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Allen Bestellern, mit denen die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht in laufender Geschäftsverbindung steht, liefert sie nur gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages. Sofern vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht erfolgen oder wenn der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind, ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, vor der Lieferung Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten für ihre Forderung zu verlangen und, falls diese nicht erfolgen, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG – nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung – zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben unberührt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Lieferungsgegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern, sofern der Besteller nicht nachweist, dass der Lieferungsgegenstand versichert ist.
9. Gewährleistung und sonstige Haftung
Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Lieferungsgegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird oder soweit die Firma Franz Schoppe Industrieund Schiffsbedarf GmbH & Co. KG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach den folgenden Absätzen. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG für Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind – auch nach Ablauf einer der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG leistet Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Für Eigenschaftszusicherungen haftet die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung. Konstruktionsveränderungen oder Änderungen in der Ausführung, die vor der Erfüllung eines Auftrages erfolgen, berechtigen nicht zur Beanstandung. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder von der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG nicht vorgenommene Montage zurückzuführen sind. Gewährleistung oder sonstige Haftung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG erlischt, sofern und soweit von ihr gelieferte Erzeugnisse ohne Mitwirkung der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG repariert oder verändert oder durch Wartung bzw. Einbau verändert sind oder Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten werden. Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen haftet die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG in gleicher Weise wie für die ursprüngliche Lieferung. Für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung gelten die gleichen Rügefristen wie für die Erstlieferung. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von einem Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kiel. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG zuständig ist. Die Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG ist berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts, auch wenn der Besteller im Ausland wohnt.
11. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit der Firma Franz Schoppe Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Firma Franz Industrie- und Schiffsbedarf GmbH & Co. KG Schoppe. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Lücke.
Kiel, im April 2004